Der Kunde kann seinen bisherigen Vertrag beim Altanbieter selbst kündigen. Wir raten allerdings dringend davon ab, wenn der Kunde einen Vertrag mit Internet und Telefonie beim Altanbieter hat und seine Rufnummer mitnehmen möchte. Um diese Mitnahme bei einem Wechsel zu einem toni-Produkt zu gewährleisten, benötigt die BBV einen vom Kunden unterschriebenen Portierungsauftrag. Dann kann die BBV den Altvertrag mit einem Anbieterwechselauftrag beim Altanbieter kündigen.
Der Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag ist daher besonders wichtig. Denn wir können den Vertrag mit Ihrem alten Internet- und Telefonie-Anbieter nur (fristgerecht) kündigen, wenn Sie uns diesen Auftrag erteilen.
Kündigen Sie daher in keinem Fall Ihren Telefonvertrag selbst, denn dann sind Ihre alten Rufnummern weg. Eine nachträgliche Portierung der Rufnummern ist sehr unwahrscheinlich.
Bitte achten Sie darauf, dass dieser Portierungs- bzw. Anbieterwechselauftrag korrekt ausgefüllt ist. Dies betrifft vor allem die Schreibweise Ihres Namens und Ihrer Straße. Diese müssen mit den Angaben bei Ihrem bisherigen Anbieter exakt übereinstimmen. Andernfalls kann Ihr Altanbieter die Portierung ablehnen und es verlängert sich ggf. Ihr Altvertrag, wenn dadurch Kündigungsfristen versäumt werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im toni-Shop helfen Ihnen dabei sehr gerne.