Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Stadt Walldürn am 22. Februar 2021 folgende Satzung beschlossen:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: