Strukturen - Perspektiven - Chancen
Die Stadtsanierung dient dazu, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in der Stadt zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern beziehungsweise Teile des Sanierungsgebietes erstmalig zu entwickeln oder einer neuen Entwicklung zuzuführen. Ziel der Stadterneuerung ist die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsplatzqualität sowie der Infrastruktur eines Gebietes. Dieses Ziel wird durch die Umsetzung sowohl privater als auch kommunaler Maßnahmen erreicht.
In Walldürn wird seit vielen Jahren engagiert und erfolgreich saniert. Seit Beginn der Sanierungtätigkeit 1977 wurden auf dem Gemeindegebiet insgesamt sechs Sanierungsgebiete bearbeitet.
Kernstadt Walldürn:
- Sanierungsgebiet "Innenstadt" mit 4,48 Hektar (abgeschlossen seit 1998)
- Sanierungsgebiet "Altstadt" mit 6,77 Hektar (abgeschlossen seit 2003)
- Sanierungsgebeit "Kleinfrankreich / Miltenberger Straße" mit 8,825 Hektar (abgeschlossen seit 2007)
- Sanierungsgebiet "Südlicher Eingang" mit 7,49 Hektar (abgeschlossen seit 2015)
- Sanierungsgebiet "Obere Vorstadtstraße / Schmalgasse I"
- Sanierungsgebiet "Untere Vorstadtstraße"
Download: Sanierungsgebiete in der Walldürner Innenstadt [PDF, 1,7 MB]
Stadtteil Altheim:
- Sanierungsgebiet "Ortskern Altheim" mit 3,7 Hektar (abgeschlossen seit 2009)
Die Kernziele der Stadtsanierung in Walldürn:
- Erhalt der Bausubstanz durch Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude
- Entkernung stark überbauter und nicht erhaltenswerter Innenstadtbereiche mit gleichzeitiger Neuordnung, Neubebauung und Begrünung
- Erneuerung / Schaffung von öffentlichen Straßen, Plätzen und Parkmöglichkeiten
- Sicherung der Grundversorgung und damit die Wohnqualität erhöhen
- Aktivierung / Zuführung leerstehender Gebäude einer neuen Nutzung
Das Land Baden-Württemberg und der Bund haben die Stadt Walldürn bisher mit erheblichen Fördermitteln bei der Durchführung der Stadtsanierung unterstützt.
2013 hat der Gemeinderat ein Entwicklungskonzept für die Innenstadt von Walldürn verabschiedet, welches unter der Beteiligung von interessierten Bürgerinnen, Bürgern und Gruppierungen erarbeitet wurde. Der Inhalt des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes kann während den Dienststunden oder nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.