der Stadt Walldürn vom 26.06.1989 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 27.07.2021.
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der
Gemeinderat der Stadt Walldürn am 22. Juli 2024 folgende Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung beschlossen (12. Änderungssatzung):
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten der Satzung zum Bebauungsplan und der Satzung über den Erlass örtlicher Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO)
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 26.02.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Beteiligungsberichte 2022 gemäß § 105 GemO werden bekannt gemacht.
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 01.03.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Die Beteiligungsberichte 2021 gemäß § 105 GemO werden bekannt gemacht.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten der Satzung zum Bebauungsplan „Freiherr v. Eichendorff-Straße - Flurstück 2035“, Gemarkung Walldürn nach § 13b Baugesetzbuch und § 74 Landesbauordnung
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 31.01.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: