Bürgermeisterwahl 2023 in Walldürn
Das vorläufige Wahlergebnis finden Sie hier.
Kandidaten
Für die Bürgermeisterwahl am 09. Juli 2023 sind bis zum Ende der Einreichungsfrist am 12.06.2023 um 18:00 Uhr drei Bewerbungen eingegangen. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.Juni 2023 nach Prüfung der Unterlagen alle eingereichten Bewerbungen zur Wahl zugelassen. Sie sind nachfolgend in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los entschieden.
Diese Bewerber werden in den amtlichen Stimmzettel aufgenommen.
1. Meikel Dörr, Verwaltungsfachwirt (parteilos)
- 2. Markus Günther, derzeitiger Amtsinhaber (CDU)
- 3. Johann Martel, Technischer Fachwirt (AfD)
Wahltag und Neuwahl
Die regelmäßige Amtszeit des Bürgermeisters endet am 31.08.2023. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist die Wahl wegen Ablauf der Amtszeit frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der Wahltag muss dabei ein Sonntag sein (kein gesetzlicher Feiertag). Demnach ist die Bürgermeisterwahl in Walldürn frühestens am Sonntag, 04.06.2023, und spätestens am Sonntag, 30.07.2023, durchzuführen.
Bei der Festlegung des Wahltages ist gleichzeitig auch der Tag einer etwaigen Neuwahl zu bestimmen, die erforderlich wird, wenn kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen im ersten Wahlgang erhält. Die Neuwahl findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl statt.
Festgelegt wird der Wahltag durch einen Beschluss des Gemeinderates der Stadt Walldürn. Dieser erfolgte am 30.01.2023 in öffentlicher Sitzung.
Anhand der rechtlichen Konstellation sowie unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und den Sommerferien in Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat den Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters auf Sonntag, 09.07.2023 festgelegt. Eine eventuelle Neuwahl soll am Sonntag, 23.07.2023 erfolgen.
Stellenausschreibung und Festsetzung der Einreichungsfrist für Bewerbungen
Vom Wahltag abhängig ist der Zeitpunkt der Stellenausschreibung. So ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Die Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf jedoch vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag (12.06.2023) festgesetzt werden.
Erreicht kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, beginnt die Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Neuwahl am ersten Werktag nach der ersten Wahl (10.07.2023). Das Ende wiederum darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden (12.07.2023) und spätestens auf den neunten Tag vor dem Tag der Neuwahl (14.07.2023) festgesetzt werden.
Der Gemeinderat der Stadt Walldürn hat am 30.01.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass die Stelle für die Wahl des Bürgermeisters am Freitag, 21.04.2023 in der bw.woche - der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg - , auf der Internetseite der Stadt Walldürn sowie in den örtlichen Tageszeitungen „Fränkische Nachrichten“ und „Rhein-Neckar-Zeitung“ öffentlich ausgeschrieben wird.
Hier gelangen Sie ab dem 21.04.2023 zur Ausschreibung.
Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung (Samstag, 22.04.2023). Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl wurde auf Montag, 12.06.2023 festgesetzt. Die Einreichungsfrist für weitere Bewerbungen im Falle einer etwaigen Neuwahl beginnt am Montag, 10.07.2023, ihr Ende wurde auf Mittwoch, 12.07.2023 festgesetzt.
Gemeindewahlausschuss
In der öffentlichen Ratssitzung am Montag, 27.03.2023, wurde folgende Besetzung des Gemeindewahlausschusses beschlossen:
Vorsitzender |
1. Bürgermeisterstellvertreter Fabian Berger |
stellv. Vorsitzender |
Stadtoberverwaltungsrat Helmut Hotzy |
Beisitzer |
Verwaltungsfachwirt Michael Teichmann |
stellv. Beisitzer |
Verwaltungsfachangestellter Sascha Dörr |
Beisitzer |
Verwaltungsfachangestellte Ursula Baumann-Schell (gleichzeitig Schriftführerin) |
stellv. Beisitzer |
Erste Stadtamtsinspektorin Susanne Gehrig (zugleich stellv. Schriftführerin) |
Allgemeine Informationen zu Bürgermeisterwahlen
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und - in den Stadtkreisen und Großen Kreisstädten - Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister werden direkt vom Volk gewählt. Die Wahl findet bei Ablauf der achtjährigen Amtszeit oder bei früherem Ausscheiden der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers (zum Beispiel bei Eintritt in den Ruhestand) statt. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stellen der Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister werden spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben.
Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Ausführliche Informationen zur Kommunalwahl mit Bürgermeisterwahl
Auswirkungen der Kommunalwahlrechtsnovelle auf die Bürgermeisterwahl in Walldürn
Zum 01.08.2023 werden die Vorschriften zur Wahl geändert. Für die aktuelle Bürgermeisterwahl in Walldürn ist dies jedoch noch nicht maßgebend. Es gilt das bisherige Recht.
Die Kandidatenvorstellung hat am 27. Juni 2023 in der Nibelungenhalle stattgefunden. Diese Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann auf dem YouTube-Kanal der Stadt Walldürn angesehen werden:
YouTube-Kanal