In den Ortschaften sind nach der Hauptsatzung der Stadt Walldürn Ortschaftsräte gebildet. Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist in wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat hierzu ein Vorschlagsrecht.
Dem Ortschaftsrat sind im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel folgende Angelegenheiten, soweit sie die jeweilige Ortschaft betreffen, zur Entscheidung übertragen:
- Pflege des Ortsbilds und Brauchtums
- Förderung der örtlichen Vereinigungen
- Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen
- Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Vergabe von Arbeiten und Lieferungen
- Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Nutzungs- und Mietverträge
Dem Ortschaftsrat gehören der Ortsvorsteher als Vorsitzender sowie die Ortschaftsräte an.
Vorsitz: Herr Ortsvorsteher Michael Kappes
stellv. Vorsitz: Herr Julian Mechler