Bildausschnitt medizinisches Personal mit Stethoskop

Notdienste

Wichtige Rufnummern für den Notfall

Eine Not­la­ge trifft die meis­ten Men­schen völ­lig un­vor­be­rei­tet. Für den Fall der Fälle ist es wich­tig, die Te­le­fon­num­mer der je­weils zu­stän­di­gen Stel­le parat zu haben und nicht lange über­le­gen zu müs­sen, wer der rich­ti­ge An­sprech­part­ner ist.

Bei jedem Notruf gilt:

Be­wah­ren Sie Ruhe und las­sen sich durch das Ge­spräch füh­ren. Zur Vor­be­rei­tung auf den Not­ruf kön­nen Sie fol­gen­de Fra­gen für sich be­ant­wor­ten:

  • Wer ruft an? (Name, Standort, Telefonnummer)
  • Wo ist das passiert? (Ort des Ereignisses, Adresse)
  • Was ist geschehen? (Beschreibung des Ereignisses, Verkehrsunfall, Brand, häuslicher Unfall etc.)
  • Wie viele Verletzte / Betroffene gibt es? (Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen)
  • Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie den Notruf bitte erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Bei Be­darf er­hal­ten Sie am Ende des Not­ru­fes noch Hin­wei­se, wie Sie Erste Hilfe leis­ten kön­nen oder wel­ches Ver­hal­ten emp­feh­lens­wert ist. War­ten Sie bitte das Ein­tref­fen der Ret­tungs­kräf­te ab, wei­sen Sie diese bei Be­darf ein und tei­len Sie ihnen even­tu­ell wich­ti­ge Be­ob­ach­tun­gen mit.

112 - Feuerwehr und Rettungsdienst

Bei Brän­den, Un­glücks­fäl­len oder bei le­bens­be­droh­li­chen Un­fäl­len und bei me­di­zi­ni­schen Not­fäl­len wen­den Sie sich an die Feu­er­wehr bzw. den Ret­tungs­dienst. Beide er­rei­chen Sie unter der­sel­ben Num­mer. Die Num­mer funk­tio­niert ohne Vor­wahl. Sie wer­den zur ört­lich zu­stän­di­gen Leit­stel­le ge­lei­tet. Die 112 gilt eu­ro­pa­weit und ist kos­ten­los, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mo­bil­te­le­fon an­ru­fen. In we­ni­ger schwer­wie­gen­den Fäl­len hilft Ihnen der Ärzt­li­che Be­reit­schafts­dienst (siehe unten).

110 - Polizei

Die Po­li­zei er­rei­chen Sie über den be­kann­ten Polizei-​​​​​​Notruf 110. Alle Not­ru­fe, die über die 110 ein­ge­hen, wer­den von spe­zi­ell ge­schul­ten Po­li­zei­be­am­tin­nen und  -​​​​​​beamten in den Führungs-​​​​​​ und La­ge­zen­tren im Land ent­ge­gen­ge­nom­men. Die 110 gilt für Ihren Fest­netz­an­schluss ge­nau­so wie für Ihr Mo­bil­te­le­fon. Wäh­len Sie diese Num­mer aber bitte nur in Not­fäl­len. In allen an­de­ren Fäl­len er­rei­chen Sie Ihre Po­li­zei über die amt­li­che Te­le­fon­num­mer, die Sie in Ihrem ört­li­chen Te­le­fon­buch fin­den.
Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Polizei-​​​​​​Notruf fin­den Sie auf un­se­rer Home­page auf den Sei­ten der Po­li­zei.

116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Han­delt es sich um eine Er­kran­kung, mit der Sie nor­ma­ler­wei­se einen nie­der­ge­las­se­nen Arzt in der Pra­xis auf­su­chen wür­den, aber die Be­hand­lung aus me­di­zi­ni­schen Grün­den nicht bis zum nächs­ten Tag war­ten kann, ist der ärzt­li­che Be­reit­schafts­dienst zu­stän­dig. Sie er­rei­chen ihn unter der bun­des­weit ein­heit­li­chen Ruf­num­mer 116117. Die Num­mer funk­tio­niert ohne Vor­wahl.

Sie gilt deutsch­land­weit und ist kos­ten­los, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mo­bil­te­le­fon an­ru­fen. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen er­hal­ten Sie unter www.116117info.de

Hör- und Sprach­ge­schä­dig­te haben die Mög­lich­keit, sich per Fax an den Ärzt­li­chen Be­reit­schafts­dienst zu wen­den. Hier­zu steht ein spe­zi­ell ent­wi­ckel­ter Vor­druck zur Ver­fü­gung, der hier zum Down­load be­reit steht: Faxformular 116117 für Hör- und Sprachgeschädigte

0761 120 120 00 - Zahnärztlicher Notfalldienst

Ab dem 09. Dezember 2022 erhalten Patienten unter der Rufnummer 0761 12012000 die Information, welche Zahnarztpraxen in ihrer unmittelbaren Umgebung zum Zeitpunkt ihres Anrufes Notdienst haben.

19222 - Krankentransport

Für einen Kran­ken­trans­port, bei dem ein Pa­ti­ent unter medizinisch-​​​​​fachlicher Be­treu­ung be­för­dert wer­den muss, gibt es eine ge­son­der­te Ruf­num­mer: 19222. Be­ach­ten Sie hier­bei, dass Sie auch vom Fest­netz aus die Orts­vor­wahl der für Ihren Kreis zu­stän­di­gen Leit­stel­le vor­wäh­len müs­sen.

Notruffax

Hör- und Sprach­ge­schä­dig­te haben die Mög­lich­keit, bei einem Not­fall die Not­ruf­num­mer 112 per Fax zu nut­zen. Hier­zu steht ein spe­zi­ell ent­wi­ckel­ter Vor­druck zur Ver­fü­gung, der im Not­fall ein­fach und schnell aus­ge­füllt wer­den kann. Der Vor­druck steht hier zum Down­load be­reit: Not­fall­fax 112 für Hör- und Sprach­ge­schä­dig­te

Nothilfe-​SMS

Men­schen mit einer Sprach-​​​ oder Hör­be­hin­de­rung haben die Mög­lich­keit, ein Hil­fe­er­su­chen per SMS an eine Leit­stel­le zu sen­den. Die Nothilfe-​​​SMS-Nummer lau­tet je nach Ihrem Netz­be­trei­ber wie folgt:

Bitte be­ach­ten Sie, dass es bei der Über­mitt­lung der SMS zu tech­nisch be­ding­ten Ver­zö­ge­run­gen kom­men kann. Nut­zen Sie daher, wenn mög­lich, das kos­ten­freie Not­ruf­fax an die 112.

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