Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Notfallpraxis Buchen wird nicht mehr geöffnet
Notaufnahmen in den Krankenhäusern nur für die stationäre Versorgung


Stuttgart, 27. März 2024. Pressemitteilung: Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Angesichts von mehr als 1.000 offenen Arztsitzen ist eine Überprüfung der Strukturen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unumgänglich, um die Regelversorgung – also die wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte – zu stabilisieren. Hier sind die Engpässe größer geworden. Allein im Neckar-Odenwaldkreis sind heute bereits 22 Hausarztsitze nicht besetzt. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst, da weniger Ärztinnen und Ärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den Trend zur Anstellung von Ärzten in einer Praxis, der stark zugenommen hat. Denn die Dienstverpflichtung liegt beim anstellenden Arzt, nicht beim angestellten Arzt.

Weiterhin steht unverändert die Bereitschaftspraxis in Mosbach für die Versorgung in den Abendstunden unter der Woche sowie an den Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung. Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate und nach einer gründlichen Überprüfung der Inanspruchnahme ist seit Oktober keine Überlastung der Bereitschaftspraxis in Mosbach zu verzeichnen gewesen. Die Versorgung der Bevölkerung außerhalb der Sprechstundenzeiten im Neckar-Odenwaldkreis ist damit weiter-hin gewährleistet, zumal der Fahrdienst, der die medizinisch notwendigen Hausbesuche übernimmt, auch unverändert weitergeführt wird. Der Fahrdienst ist über die 116117 zu erreichen. Für die Patientinnen und Patienten in den Außenbezirken des Landkreises stehen darüber hinaus die Bereitschaftspraxen in Sinsheim, Bad Friedrichshall, Bad Mergentheim und Eberbach sowie in Heidelberg zur Verfügung.

Die zuständige Vorständin der KVBW, Dr. Doris Reinhardt, sieht zudem ein großes Potenzial für telemedizinische Angebote im Rahmen des Bereitschaftsdienstes für die Patientinnen und Patienten: „Wir reden beim Bereitschaftsdienst ja nicht über medizinische Notfälle oder Notlagen. Der Bereitschaftsdienst ist nur für eine Überbrückungsbehandlung zuständig, wie etwa bei leichteren Beschwerden, die aber dennoch so akut sind, dass sie nicht bis zum nächsten Werktag warten können, an dem die Haus- oder Fachärzte wieder Sprechstunde haben. Wir haben mit docdirekt schon heute unter der Woche tagsüber ein sehr gut funktionierendes telemedizinisches Angebot, das über die docdirekt-App oder die 116117 zu erreichen ist. Ebenso gibt es aktuell bereits an den Wochenenden ein entsprechendes Angebot, das wir nun ausbauen. Viele Patientinnen und Patienten, die am Wochenende ärztliche Unterstützung benötigen, müssen damit nicht unbedingt in die Notfallpraxis kommen. Eine große Anzahl der Anfragen könnte auch durch eine Videositzung bzw. zunächst durch eine telemedizinische Beratung beantwortet werden.“ Die KVBW wolle hierzu in Kürze weitere Details nennen.

Großen Wert legte Dr. Reinhardt darauf, dass die Patientinnen und Patienten nicht die Notaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen. „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind für die schwer erkrankten Patienten zuständig, bei denen eine stationäre Aufnahme im Raum steht. Wegen leichter Erkrankungen, die unter der Woche vom Haus- oder Facharzt behandelt werden, sollen die Patienten und Patientinnen bitte die Bereitschaftspraxis in Mosbach aufsuchen oder die 116117 anrufen. Das ist besonders wichtig, um die Kapazitäten in den Notaufnahmen für die dort erforderlichen – oft auch lebensbedrohlichen – Behandlungen freizuhalten.“ Im Klinikum Buchen werde die KV daher ein entsprechendes Schild aufstellen, um die Patientinnen und Patienten auf die Zuständigkeit hinzuweisen. Gleichzeitig wies Reinhardt darauf hin, dass die Patientinnen und Patienten für die Vermittlung eines Hausbesuchs im ärztlichen Bereitschaftsdienst die 116117 anrufen sollen, nicht die 112. Der Rettungsdienst ist ausschließlich bei lebensbedrohlichen Erkrankungen zu kontaktieren.

Keine Veränderung gibt es im kinder- und augenärztlichen Dienst.

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Amt für Öffentlichkeitsarbeit - SB