Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Gesplittete Abwassergebühren
Flächenänderungen melden


(pm). Die Stadtverwaltung weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Änderungen der versiegelten Dach- und Hofflächen oder der Versiegelungsart dies der Verwaltung ab einer Änderung von 10 qm Fläche binnen eines Monats mitzuteilen ist. Die Verwaltung ermittelt sodann die gebührenpflichtige neue Fläche für das Niederschlagswasser und erlässt einen Änderungsbescheid. Nur so kann eine Gebührengerechtigkeit zwischen den einzelnen Eigentümern hergestellt werden. Auch prüft die Stadtverwaltung stichprobenartig, ob die gemeldeten Verhältnisse noch zutreffen. Informationen zur Niederschlagswassergebühr, ein Änderungsformular und die aktuelle Abwassersatzung finden Sie unter www.wallduern.de/GAG.
Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Hatipoglu, Tel. 0 62 82 / 67-123. E-Mail: gag(at)wallduern.de

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - SB