Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
Gemäß § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Walldürn benötigen Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende für die Tätigkeit auf dem Friedhof eine vorherige Zulassung durch die Stadt Walldürn.
Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins, der bei der Gemeinde schriftlich zu beantragen ist.
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Sachbearbeiterin
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Gewerbe | Gewerbliche Tätigkeiten auf Friedhöfen
Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
Genehmigungszeitraum 2 Jahre: 60,00 €
Genehmigungszeitraum 2 Jahre: 60,00 €