Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Öffentliche Beglaubigung

Unterschriften, Unterlagen, Vollmachten, Kopien, etc. beispielsweise für die Eintragungen oder Löschung von dinglichen Rechten (Grundschulden, etc.) können vom Ratschreiber öffentlich beglaubigt werden.
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Verfahrensablauf
Zur Beglaubigung der Unterschrift muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Die Unterschrift muss vor dem Ratschreiber geleistet werden.
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Kosten/Leistung

Die allgemeinen Kosten für die Dienstleistungen des Grundbuchamtes werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Kostenordnung (KostO) erhoben.

Diese werden beim Schuldner direkt durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg erhoben.

Kosten für die Öffentliche Unterschriftsbeglaubigung werden von der Stadt Walldürn erhoben.

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