Öffentliche Beglaubigung
Unterschriften, Unterlagen, Vollmachten, Kopien, etc. beispielsweise für die Eintragungen oder Löschung von dinglichen Rechten (Grundschulden, etc.) können vom Ratschreiber öffentlich beglaubigt werden.
Zur Beglaubigung der Unterschrift muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Die Unterschrift muss vor dem Ratschreiber geleistet werden.
Die allgemeinen Kosten für die Dienstleistungen des Grundbuchamtes werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Kostenordnung (KostO) erhoben.
Diese werden beim Schuldner direkt durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg erhoben.
Kosten für die Öffentliche Unterschriftsbeglaubigung werden von der Stadt Walldürn erhoben.