Abwassergebühren (Schmutzwasser und Niederschlagswasser)
Allgemeine Informationen
Die Stadt Walldürn erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren.Für die Erhebung der Abwassergebühren gelten die Vorschriften des § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Walldürn vom 24.09.2012.
Die Abwassergebühr unterteilt sich in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr.
Gebührenschuldner
Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner.
Höhe der Abwassergebühren
Die Abwassergebühr beträgt 3,58 € je m³ Schmutzwassereinleitung und 0,46 € je m² versiegelter Fläche für das eingeleitete Niederschlagswasser (Stand 1.1.2022).
Höhe der Gebühr bei Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (bei Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben), bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers.
Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt je m³ Abwasser (einschließlich Abfuhrentgelt i.H.v. 7,50 €):
- bei Abwasser aus Kleinkläranlagen: 34,90 €
- bei Abwasser aus geschlossenen Gruben:10,26 €
(Stand 01.03.2017)
Weitere Informationen erhalten Sie im Rechnungsamt der Stadt Walldürn oder können Sie der Abwassersatzung der Stadt Walldürn entnehmen.
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stv. Kämmerin
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Sachbearbeiterin
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Wasser & Abwasser | Flächenänderung Niederschlagswassergebühren