Wohnungsbauförderung
Die Landesbank – Förderbank – Baden-Württemberg (L-Bank) gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung.
Informationen zur Förderung von Wohnungsbau finden Sie in der Broschüre der L-Bank (die Sie beim Bauverwaltungsamt erhalten) oder auf der Homepage der L-Bank.
Sie können hierzu den zuständigen Sachbearbeiter befragen.
Des Weiteren bleibt es Ihnen freigestellt, sich direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zu wenden.
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Sachbearbeiterin
Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für: Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen. Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden. Antragsformulare sind beim Bauverwaltungsamt erhältlich oder direkt auf der Homepage der L-Bank abrufbar.
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Die Bearbeitungszeit bei vollständigen Unterlagen liegt bei ca. 1 Woche. Danach erfolgt die Weiterleitung des Antrages an die Wohnraumförderstelle des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis. |
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Gebühren fallen keine an. |
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