Junge Frau am Bildschirmarbeitsplatz.

Mitarbeiter

Portraitfoto Herr Hagemann
Herr
Philipp Hagemann
Freiberuflicher Musikschullehrer
Philipp Hagemann wurde 1975 in Hamburg geboren und erhielt seinen ersten Musikunterricht im Alter von 6 Jahren. 1987 wurde er Stipendiat des Studienkollegs des Landesmusikrates Schleswig-Holstein. Seit 1996 studierte er in Würzburg, und hat dort  das Violoncellostudium mit Konzertdiplom abgeschlossen.
Er hat teilgenommen an Meisterkursen von Tilmann Wick, Xenia Jankovic, Christoph Richter, Raphael Wallfisch, Klaus Heitz, Eduard Brunner, John Walz sowie dem VOCES Quartett. Er  ist mehrfacher Preisträger von Jugend Musiziert.
Philipp Hagemann war Solocellist unter anderem im Landes-Jugend-Orchester Schleswig-Holstein, der Camerata Würzburg, der Deutsch-Skandinavischen Philharmonie sowie dem Hochschulorchester Würzburg. Seit 2002 ist er stellvertretender Solocellist der Neuen Philharmonie Frankfurt.
Neben der Mitwirkung in professionellen Orchestern wie dem Staatstheater Braunschweig, den Münchner Symphonikern, den Nürnberger Symphonikern und dem Hessischen Rundfunk ist er in Würzburg an der Martin-Luther Kirche als Kirchenmusiker angestellt.
Wichtige Informationen
zur Einwilligung der Veröffentlichung persönlicher Daten im WEB
Die Einwilligung von Mitarbeitern zur Veröffentlichung von Fotos ist eine der Voraussetzungen, die erfüllt sein muss (§ 22 Kunsturheberrechtsgesetz, Recht am eigenen Bild), um überhaupt die Möglichkeit zu haben, Fotos ins Internet zu stellen. Diese Einwilligung ist aber an ein Verfahren geknüpft, in dem die Mitarbeiter/Innen umfassend über die Gefahren der Veröffentlichung im WEB informiert werden und in dem folgende Internet-Risiken ausdrücklich zu nennen sind:
 
-         die Möglichkeit des nationalen und internationalen, damit weltweiten Abrufs der in das Internet eingestellten Daten aus dem öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich; der Datenbestand avanciert zu einer allgemein zugänglichen Quelle 
 
-         Gefährdung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Beschäftigten bei einer weltweiten Veröffentlichung ihrer Daten, nämlich auch in Länder, in denen kein oder kein hinreichender Datenschutzstandard besteht, somit ein angemessenes Datenschutzniveau nicht sichergestellt ist 
 
-         die eingestellten Daten können unbemerkt mitgelesen und auf vielfältige Art gespeichert, verändert, verfälscht, kombiniert oder manipuliert werden 
 
-         es besteht die Möglichkeit einer weltweit automatisierten Auswertung der Veröffentlichung nach unterschiedlichen Suchkriterien, die beliebig miteinander verknüpft werden können (z.B. Erstellung eines aussagekräftigen Persönlichkeitsprofils durch Zusammenführung von Informationen über die dienstliche Stellung, den Aufgabenbereich des Beschäftigten mit Daten aus privatem Kontext, Auswahl unter Stellenbewerbungen, Observation von Personen) 
 
-         kommerzielle Nutzung, z.B. Gefahr des unaufgeforderten Anschreibens und der Belästigung 
 
-         durch Bereitstellung der Daten erfolgt naturgemäß ein Verzicht auf die Prüfung des berechtigten Interesses des Empfängers an der Kenntnis der Daten 
 
-         bei erfolgter Speicherung kann der Empfänger die Daten auch dann noch weiter verwenden, wenn die bereitstellende Stelle ihr Internet-Angebot bereits verändert oder gelöscht hat. 

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