Mit einem Budget von rund 193.000 € bietet das Regionalbudget eine einmalige Gelegenheit, Kleinprojekte mit bis zu 80 % Förderung und maximalen Nettokosten von 20.000 € zu realisieren.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten der Satzung zum einfachen Bebauungsplan „Buchener Straße 1. Änderung“, Gemarkung Walldürn nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)