Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Zisternen


Walldürn. Die Nutzung von Regenwasser ist unter ökologischen und ökonomischen Standpunkten eine sinnvolle Möglichkeit, mit der Ressource Wasser sparsam umzugehen. Deshalb installieren immer mehr Grundstückseigentümer Regenwasseranlagen (Zisternen). Diese werden zur Brauchwassernutzung im Haushalt, Betrieb oder zur Gartenbewässerung verwendet. Allerdings wird oft außer Acht gelassen, dass bei Brauchwassernutzung das Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Dieser Sachverhalt ist jedoch nach den Normen der Abwassersatzung der Stadt Walldürn melde- und sogar gebührenpflichtig. Außerdem besteht auf Grundlage der Trinkwasserverordnung eine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises. Es gibt jedoch Ausnahmen. Von der Melde- und Anzeigepflicht sind Eigenwasseranlagen ausgenommen, die ausschließlich der Gartenbewässerung dienen. Die Betreiber von Regenwasseranlagen zur Brauchwassernutzung im Haushalt (beispielsweise Toilettenspülung oder Waschmaschine) haben hinsichtlich der Gebührenmessung eine Wahl. Sie können sich für eine Mengenpauschale je Person und Jahr oder für den Einsatz eines zusätzlichen Zählers zur Ermittlung der Brauchwassermenge entscheiden. Bei diesem Thema herrscht oft eine gewisse Unsicherheit.

Offene Fragen zu diesem Thema beantwortet Hilal Hatipoglu, Kämmerei, unter Telefon 06282/67123 oder per Email an hilal.hatipoglu(at)wallduern.de

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - SB