Bundesfreiwilligendienst – Jugendzentrum
30.06.2023
Voraussetzungen:
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Der Freiwilligendienstleistende (m/w/d) muss mindestens 18 Jahre alt sein
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Mindestens Hauptschulabschluss
Allgemeines:
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Im Jugend- und Kulturzentrum "Alter Schlachthof" der Stadt Walldürn findet an Schultagen eine Hausaufgabenbetreuung und Mittagsverpflegung für Schüler sowie "offene Jugendarbeit" mit ca. 30 Teilnehmern der Klassen 1-6 statt. Ergänzt wird das Angebot durch allgemeine Jugendarbeit.
Vergütung:
- Für den Bundesfreiwilligendienst wird ein monatliches Taschengeld von 400 € gewährt. Die während des Freiwilligendienstes anfallenden Seminargebühren sowie Reisekosten werden durch die Stadt Walldürn übernommen.
Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten nach dem Praktikum:
- Die Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten nach dem Praktikum sind vielseitig.
- Mögliche Ausbildung:
- Ausbildung bzw. Studium im sozialen Bereich (z.B. Erzieher/in, Sozial-pädagoge/in, Heilerziehungspfleger/in)
- Mögliche Arbeitgeber:
- Kindergärten / Kinderkrippen / Horte / Jugendzentren
- Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheime
- Erholungs- und Ferienheime
- Tagesstätten
Praktikums- und Berufsinhalte:
- Unterstützung der hauptamtlich Beschäftigten bei der Hausaufgabenbetreuung und Mittagsverpflegung
- Unterstützung von Schülern während der Lerneinheiten in der Grundschule Walldürn
- Mitwirkung bei der offenen Jugendarbeit
- Mithilfe bei der Organisation und Durchführung von Ferienprogrammen
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Teilnahme an Besprechungen und Teamsitzungen
Bewerbung:
- Ihre Bewerbung um einen Praktikumsplatz als Freiwilligendienstleistender (m/w/d) bei der Stadtverwaltung Walldürn richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- bis zum 31. Mai des Jahres vor Ausbildungsbeginn an die Stadtverwaltung Walldürn, Hauptamt, Burgstraße 3, 74731 Walldürn oder per E-Mail an bewerbungen(at)wallduern.de
Für Fragen und Auskünfte stehet Ihnen die Leiterin des Jugend- und Kulturzentrums Frau Johanna Pecher (Tel. 06282/939670) gerne zur Verfügung.
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - SB