Offenland-Biotopkartierung
Der Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes Baden-Württemberg. Damit auch nachfolgende Generationen unsere Natur- und Kulturlandschaft noch bewundern können, ist es wichtig, den aktuellen Zustand der besonders wertvollen gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen als bedeutenden Teil der Landschaft zu kennen. Dazu wird die Offenland-Biotopkartierung im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt.
In unserem Landkreis finden ab diesem Jahr Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung statt. Die Geländeerhebungen werden im Zeitraum April bis November durchgeführt und zwar im gesamten Kreisgebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Ein Teil der Gemeinden im Landkreis wird bereits dieses Jahr kartiert, während in unserer Gemeinde die Kartierungen voraussichtlich 2024 stattfinden. Sobald das Kartierjahr für unsere Gemeinde feststeht, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
Zu Beginn der Kartierungen Anfang Mai sind Informationsveranstaltungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen.
Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der Internetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung, Rubrik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung(at)lubw.bwl.de oder die folgende Telefonnummer 0721/5600-1439. Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig Ende April mitgeteilt.
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung.
In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stichprobenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert.