Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Walldürn
Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
31.03.2023
Die vom Gemeinderat der Stadt Walldürn in seiner Sitzung vom 27.03.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 liegt in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 12.04.2023 beim Bürgermeisteramt der Stadt Walldürn, Verwaltungsgebäude, Burgstr. 3, Zimmer-Nr. 207 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann bis 20.04.2023 mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Walldürn, 31. März 2023
Markus Günther, Bürgermeister
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD