Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Landesfamilienpass


Das Bürgermeisteramt der Stadt Walldürn macht darauf aufmerksam, dass die Gutscheinkarten 2023 für die Landesfamilienpässe bei der Stadtverwaltung im Bürgerbüro bereitgehalten werden.

Inhaber von Landesfamilienpässen erhalten die Gutscheinkarte gegen Vorlage des Landesfamilienpasses, sofern die fortdauernde Berechtigung weiterhin besteht. Im Übrigen ist die erstmalige Ausstellung eines Landesfamilienpasses zu beantragen.

Der Landesfamilienpass kann von Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind sowie Familien, die Wohngeld, Sozialgesetzbuch II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben, beantragt werden.

Zur Abholung der Gutscheinkarten bzw. zur Beantragung des Landesfamilienpasses ist eine Terminvereinbarung mit der Stadtverwaltung (online unter www.wallduern.de/termine oder telefonisch unter 06282 / 67-0) erforderlich.

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD