Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Walldürn
Die Grundsteuerbescheide der Stadt Walldürn für das Jahr 2023 werden den Steuerpflichtigen im Januar zugestellt.
Für die Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2023 die gleichen Grundsteuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, erfolgt keine gesonderte Festsetzung durch schriftlichen Bescheid.
Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als sei ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen. Alle anderen Steuerpflichtigen erhalten im Jahr 2023 einen schriftlichen Steuerbescheid. Dieser behält seine Gültigkeit bis zum Eintritt von Änderungen. Die Steuern werden zu den im jeweiligen Bescheid ausgewiesenen Terminen zur Zahlung fällig.
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Stadt Walldürn, Steueramt, Burgstraße 3, 74731 Walldürn erhoben werden.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage der Stadt Walldürn unter https://www.wallduern.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Walldürn, den 10. Januar 2023
Markus Günther, Bürgermeister