Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Obere Vorstadtstraße/Schmalgasse“ im Landessanierungsprogramm (LSP)

Bewilligung einer Finanzhilfe

Nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen wurde der Stadt Walldürn mit Bescheid vom 20.06.2022 eine Zuwendung bewilligt.

Als Bewilligungszeitraum wurde der 01.01.2015 bis 30.04.2024 festgesetzt. Der Zuwendungsbetrag beläuft sich auf 1.000.000 € und ist für die Erneuerungsmaßnahme "Obere Vorstadtstraße/Schmalgasse".

Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen und durch den Förderrahmen eingegrenzten Kosten.

Der im Bescheid des Regierungspräsidiums vom 24.05.2018 bestimmte Förderrahmen wurde erhöht.
bisheriger Förderrahmen: 2.166.667 €
Erhöhungsbetrag: 1.666.667 €
neuer Förderrahmen: 3.833.334 €

Die bisher bewilligte Zuwendung in Höhe von 1.300.000 € wurde um 1.000.000 € auf  2.300.000 € erhöht.

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD