Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP)
Neumaßnahme: Untere Vorstadtstraße
01.07.2022
Nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen wurde der Stadt Walldürn mit Bescheid vom 20.06.2022 eine Zuwendung bewilligt.
Als Bewilligungszeitraum wurde der 01.01.2022 bis 30.04.2031 festgesetzt. Der Zuwendungsbetrag beläuft sich auf 900.000 € und ist für die Erneuerungsmaßnahme "Untere Vorstadtstraße".
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 60% der Zuwendungsfähigen und durch den Förderrahmen eingegrenzten Kosten.
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD