Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP)

Neumaßnahme: Untere Vorstadtstraße

Nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen wurde der Stadt Walldürn mit Bescheid vom 20.06.2022 eine Zuwendung bewilligt.

Als Bewilligungszeitraum wurde der 01.01.2022 bis 30.04.2031 festgesetzt. Der Zuwendungsbetrag beläuft sich auf 900.000 € und ist für die Erneuerungsmaßnahme "Untere Vorstadtstraße".

Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 60% der Zuwendungsfähigen und durch den Förderrahmen eingegrenzten Kosten.

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD