Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Wespen- und Hornissenberater bestellt


Wespen und Hornissen gelten bekanntlich nicht als Sympathieträger. Ihnen haftet der Makel aggressiver und gefährlicher Insekten an, deren Hauptaufgabe es ist, uns Menschen zu ärgern. So scheint manchem der Griff zum Insektenspray oder der Wespenfalle immer noch das Mittel der Wahl zu sein, wenn Wespen und Hornissen sich in unserer häuslichen Umgebung ansiedeln, ihre Nester bauen oder uns das Marmeladenbrötchen streitig machen.

Dabei bleibt unberücksichtigt, dass Wespen dem Allgemeinen Schutz wildlebender Arten gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz unterliegen. So ist es verboten, sie mutwillig zu beunruhigen, grundlos zu fangen, sie zu verletzen oder zu töten. Ferner dürfen ihre Nester ohne vernünftigen Grund nicht beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Die bei uns heimischen, staatenbildenden (sozialen) Wespenarten stammen aus der Familie der Faltenwespen. Sie sind alle schützenswert und viele mittlerweile auch schutzbedürftig.

Hornissen haben den Status besonders geschützter Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz, wonach es verboten ist, diesen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Darüber hinaus ist es verboten, die Nester aus der Natur zu entnehmen, sie zu beschädigen oder zu zerstören. Sowohl Wespen als auch Hornissen sind keine Schädlinge, ernähren sich von anderen Insekten und spielen als "Gesundheitspolizei" eine wichtige Rolle im Naturhaushalt.

Um im Spannungsfeld zwischen Mensch und Wespe bzw. Hornisse zu vermitteln, hat das Landratsamt mit Andreas Sigmund und Martin Kuhnt zwei Artenschutzfachberater im Hornissen- und Wespenschutz bestellt:

Bei Konflikten schauen sich die ehrenamtlich tätigen Wespen- und Hornissenberater gerne die Situation vor Ort an, sofern eine telefonische Beratung nicht ausreichend ist. Sie können die Wespenart bestimmen und wissen, wie man sich und die Wespen schützen kann.

Häufig können Wespen- und Hornissennester toleriert werden, wenn das Verhalten der Tiere sowie einige Regeln beachtet werden. In besonderen Situationen kann es unumgänglich sein, ein Nest entfernen zu müssen, beispielsweise dann, wenn Allergikerinnen und Allergiker oder besonders schutzbedürftige Personengruppen betroffen sind. Bei Hornissennestern ist hier immer eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen notwendig.

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD