Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Elektroaltgeräte-Rücknahme jetzt auch durch Discounter


Die fachgerechte Rückgabe von alten Elektrogeräten ermöglicht, dass Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden können und ist damit ein Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz.  Vor allem aber die wertvollen Metalle und seltenen Erden sind in den alten Geräten bereits in funktionsfähiger Form vorhanden, und müssen durch den Recyclingprozess nicht mehr unter hohem Aufwand von Energie-, Wasser- und Landverbrauch neu gewonnen werden.

Um den Verbrauchern die Rückgabe alter Geräte zu erleichtern, werden ab dem ersten Juli 2022 die Stellen zur kostenlosen Rückgabe alter Geräte nochmals deutlich erweitert. Die bereits vorhandenen Rücknahmepflichten werden seitens der Bundesregierung auf viele Discount-Märkte, Supermärkte und Drogeriemarktfilialen weitere Lebensmitteleinzelhändler ausgedehnt.

Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist, und dass hier Elektrogeräte mehrmals im Jahr angeboten werden. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von LED- und Energiesparleuchten aus. Dann können Kleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 cm in diesen Geschäften kostenfrei und unabhängig von einem Neukauf abgegeben werden, sogar dann wenn die betreffenden Geräte dort nicht gekauft worden waren. Damit ist auch klar, dass der Kassenzettel vom Kauf nicht vorgezeigt werden muss. Batterien und Akkus sind vor der Rückgabe zu entnehmen, sofern dies die Geräte zulassen und vor Ort getrennt zu entsorgen.

Kostenfrei abgegeben werden können Kleingeräte wie z.B. unter anderem Taschenlampen, Energiesparlampen, Mobiltelefone, Notebooks, Rasierapparate oder elektrische Zahlbürsten. Geräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 cm größere Geräte können nur dann in Discountern und Supermärkten des Lebensmittel-Einzelhandels abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel bei einer Aktion.

Alle Sammelstellen müssen künftig mit dem bundesweit einheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet sein.

Unabhängig davon bestehen die vorhandenen Abgabestellen zur kostenfreien Abgabe von Elektro-Altgeräten im Neckar-Odenwald-Kreis weiterhin. Die örtlichen Sammelstellen für Klein- und Tischgeräte sind wie üblich im Entsorgungskalender von AWN und KWiN zu finden, gleich auf Seite 1 rechts oben. Auch sie zählen zu den offiziellen Sammelstellen gemäß Elektro-Altgeräte-Gesetz. Haushaltsübliche Großgeräte wie Waschmaschinen, Kühlgeräte, Fernseher oder elektrisch steuerbare Sitz- und Schrankmöbel werden ausschließlich an den Wertstoffhöfen in Buchen und Mosbach zu den üblichen Öffnungszeiten angenommen.

Die KWiN ist für Anfragen erreichbar unter Tel. 06281/906-0.

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD