Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert
Es wird wieder gespielt, gebastelt und gelernt: In den Osterferien bieten die Gemeinden, Kommunen und Schulen in Baden-Württemberg zahlreiche Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen an. Schülerinnen und Schüler, die diese organisierten Ferienangebote der Kommunen oder Schulen nutzen, sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gesetzlich unfallversichert. Versicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am Förderangebot „Ferienband 2022“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Die Absicherung bei der Teilnahme an organsierten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen und Schulen reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten oder stationären Versorgung, über Renten-, Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen.
Förderangebot „Ferienband 2022“ umfassend unfallversichert
Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von coronabedingten Lernrückständen zu unterstützen, bietet das Land das „Ferienband 2022“ an. Durch dieses neue Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ ist eine zusätzliche Förderung in den
Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien möglich. Schülerinnen und Schüler erhalten im Falle eines Unfalls denselben umfangreichen Schutz, den sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Sie sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen, unmittelbaren Wegen kostenfrei versichert. Eltern brauchen hierfür keine besondere Versicherung abschließen.