Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Absonderungsbescheinigung online beantragen


Sie unterliegen einer Absonderungspflicht nach der CoronaVO-Absonderung? Sie sind positiv getestet worden oder hatten engen Kontakt zu einer infizierten Person? Dann können Sie eine Bescheinigung anfordern, die Ihnen die Pflicht zur Isolation über den erforderlichen Zeitraum bestätigt.

Durch die Änderung der CoronaVO‐Absonderung werden Bescheinigungen über die Absonderungspflicht (Quarantäne bzw. Isolation) nur noch auf Antrag ausgestellt. Nutzen Sie hierzu unseren Online-Antrag:

Absonderungsbescheinigung anfordern

Personen die sich aufgrund der Coronavirus-Einreiseverordnung in häusliche Absonderung begeben müssen, können keine Bescheinigungen erhalten.

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD