Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Zugangsregelungen zu Sitzungen der Walldürner Gremien

Corona-Verordnung regelt Voraussetzung für Ratsmitglieder und Besucher

Mit Verabschiedung der jüngsten Corona Verordnung treten in den Alarmstufen I und II ab dem 04.12.2021 neue Zugangsregelungen für die Sitzungen des Walldürner Gemeinderates, der Ausschüsse und der Ortschaftsräte in Kraft.

So haben auf Nachweis immunisierte Teilnehmende, bestehend aus den Ratsmitgliedern oder Bediensteten und Beauftragten, sowie die immunisierten Besucherinnen und Besucher Zutritt zu den Gremiensitzungen.

Nichtimmunisierte Personen dagegen müssen einen gültigen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Für Besucherinnen und Besucher besteht nach wie vor eine Maskenpflicht. Dies kann eine medizinische oder höherwertige Maske sein.

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD