Waldumwandlungsverfahren gemäß § 10 i. V. m. § 9 Landeswaldgesetz (LWaldG)
Bekanntmachung
Bekanntmachung
Waldumwandlungsverfahren gemäß § 10 i. V. m. § 9 Landeswaldgesetz (LWaldG)
Umweltverträglichkeitsprüfung zur Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich "Schöner Busch", Stadt Walldürn; Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Absage des Erörterungstermins am 19.10.2021 -
Der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn beabsichtigt im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 die Ausweisung eines Gewerbe- und Industriegebietes „Schöner Busch“ auf Teilflächen der Flurstücke Nr. 10278/49, 4562 und 4563 der Gemarkung Walldürn. Durch die Erweiterungsplanung werden auf einer Fläche von rd. 10,67 ha Waldflächen in Anspruch genommen. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bedarf es für das vorliegende Vorhaben gemäß § 6 UVPG und Nr. 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen des forstrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 10 LWaldG vom Regierungspräsidium Freiburg durchgeführt. Die Offenlage der Antragsunterlagen und des Umweltverträglichkeitsberichtes (UVP-Bericht) erfolgte im Zeitraum vom 09.08.2021 bis einschließlich 08.09.2021.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 17 UVPG wurde offensichtlich, dass noch andere rechtlich vorgeschriebene Prüfungen erforderlich sind.
Der am 19.10.2021 (Ort: Sitzungssaal im Haus der offenen Tür, Schachleiter-straße 27e, 74731 Walldürn, Zeit: 9:00 – 13:00 Uhr) anberaumte Erörterungstermin wird aus diesem Grund abgesagt.
Ein neuerlicher Erörterungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Freiburg den 11.10.2021
Regierungspräsidium Freiburg