Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Musikschulunterricht mit wenigen Ausnahmen nur im Fernunterricht möglich


Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis auch weiterhin über 100 liegt, gilt seit dem 06. April die „Notbremse“ gemäß § 20 Abs. 5 CoronaVO.

Der Unterricht der Musikschule kann im NOK lediglich als Fernunterricht erteilt werden. Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen für Unterricht zur Prüfungsvorbereitung, für Kooperationen im Rahmen der Notbetreuung und innerhalb von SBS-Maßnahmen in Kitas.

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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD