Hygienevorschriften im Wahllokal
11.03.2021
Für Wählerinnen und Wähler, die am Wahlsonntag ihre Stimme im Wahllokal persönlich abgeben, gelten die Corona-Vorschriften des Landes Baden-Württemberg. Insbesondere ist darauf zu achten, dass im Wahlgebäude eine medizinische Maske getragen wird. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren. Nach Möglichkeit sollen Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe eigene Schreibstifte verwenden.
Im Übrigen gilt für Wählerinnen und Wähler, die in den letzten 10 Tagen vor der Wahl mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Kontakt standen, sowie Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen (Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns) und Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung (Ausnahme ärztliches Attest) tragen ein Zutrittsverbot zum Wahlgebäude. Für diesen Personenkreis besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
- Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12.03.2021, 18.00 Uhr, im Bürgerbüro, Verwaltungsgebäude, Burgstr. 3, beantragt werden.
- Bei plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 13.03.2021 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 14.03.2021 in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr beim städtischen Wahlamt im Verwaltungsgebäude, Burgstr. 3 in Walldürn beantragt werden.
- Die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss der Wähler so rechtzeitig veranlassen, dass der Wahlbrief bei der Wahlbehörde spätestens am 14.03.2021 bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) eingeht. Sonderleerungen der Briefkästen am Wahlsonntag finden durch die Deutsche Post AG nicht statt.
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD