Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Briefwahlanträge für die Landtagswahl bei der Stadt Walldürn


Die Wahlbenachrichtigungen für die am 14. März 2021 stattfindende Landtagswahl werden den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2021 zugestellt. Wer bis zum 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhält und glaubt wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich zur Prüfung der Angelegenheit umgehend an die Stadtverwaltung – Bürgerbüro – Burgstr. 3 in Walldürn (Telefon 06282/67-140) zu wenden.

Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro zu beantragen. Aufgrund der Corona-Pandemie soll die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur in Ausnahmefällen durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erfolgen. Die Anträge sollen grundsätzlich auf schriftlichem (Verwendung des Antragsvordrucks auf der Wahlbenachrichtigung über Postweg oder Einwurf im Hausbriefkasten der Stadtverwaltung) oder elektronischem Wege (z. B. E-Mail, Internet) gestellt werden. Für die Antragstellung per E-Mail oder Internet über die Homepage der Stadt Walldürn (bitte hier klicken) sind folgende Angaben des Wahlberechtigten erforderlich:
  • Vorname, Familienname und Wohnanschrift des Antragstellers
  • Geburtsdatum des Antragstellers
  • Nr. des Wahlbezirkes, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist (Nr. ist aus der Wahlbenachrichtigung ersichtlich)
  • Wählernummer des Wahlberechtigten (Nr. ist aus der Wahlbenachrichtigung ersichtlich)

Diese Angaben sollen der Stadtverwaltung die Möglichkeit geben, sich von der Identität des Antragstellers zu überzeugen. Unvollständige Angaben führen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrages.
Bei Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes werden die vorgenannten persönlichen Antragsdaten mit Ausnahme des Geburtsdatums automatisch in den elektronischen Antrag eingestellt.

Sofern der Antrag auf dem Postweg gestellt wird, ist dieser vom Wahlberechtigten selbst freizumachen.

Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten grundsätzlich auf dem Postweg zugestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie soll eine Abholung bei der Stadtverwaltung nur erfolgen, wenn dies zwingend notwendig ist.
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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD