Haushaltsplan 2021 & Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
19.02.2021
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
lfd. Nr. | Bereich | Betrag in Euro |
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1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Beträge | 29.438.000,00 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -32.886.000,00 |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -3.448.000,00 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0,00 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0,00 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0,00 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -3.448.000,00 |
2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 27.690.000,00 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -29.586.000,00 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -1.896.000,00 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 6.818.000,00 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -14.409.000 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -7.591.000 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -9.487.000,00 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -1.270.000,00 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -1.270.000,00 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -10.757.000,00 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0,00 Euro.§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 15.009.700,00 Euro.§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000,00 Euro.§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt1. für die Grundsteuer
a.) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 von Hundert
b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 von Hundert
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 380 von Hundert der Steuermessbeträge.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist vollzugsreif.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 05. Februar 2021 die Gesetzmäßigkeit nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt und einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 15.009.700 € in Höhe von 4.630.000 EUR gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.Die Beteiligungsberichte der Stadt Walldürn an der Stadtwerke Walldürn GmbH, an der Grundstückseigentümergesellschaft Regionales Rechenzentrum Heidelberg GbR, an der Volksbank Franken eG, am Familienheim Buchen-Tauberbischofsheim eG, an der LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH Stuttgart sowie am Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIV BF), an der Forstlichen Vereinigung Odenwald-Bauland eG, am Badischen Gemeindeversicherungsverband Karlsruhe und am Freiwilligen Klärschlammfonds der Kommunen (BADK) für das Geschäftsjahr 2019 wurden gemäß § 105 Abs. 2 GemO erstellt. Der Haushaltsplan 2021 (gem. § 81 Abs. 3 GemO) sowie der Beteiligungsbericht 2019 (gem. § 105 Abs. 3 GemO) liegen vom 22. Februar bis einschließlich 02. März 2021 bei der Stadt Walldürn -Kämmerei-, Burgstraße 3, 74731 Walldürn, Zimmer Nr. 210 – öffentlich aus.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Dienststellen der Stadt Walldürn für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt erreichbar. Der Dienstbetrieb wird jedoch aufrechterhalten. Die Einsichtnahme in den ausgelegten Haushaltsplan 2021 und den Beteiligungsbericht 2019 ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Kämmerei unter Telefonnummer 06282/67-131 oder per E-Mail an joachim.doerr@wallduern.de möglich. Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage der Stadt Walldürn unter /bekanntmachungen veröffentlicht.
Walldürn, den 19.02.2021
Für den Gemeinderat
gez. Günther
Bürgermeister
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD