Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Haushalt 2021

Zahlenwerk vom Gremium beschlossen

In der Sitzung des Gemeinderats am 25. Januar 2021 wurde der Haushaltsplan der Stadt Walldürn für das Haushaltsjahr 2021 einstimmig verabschiedet.

Als „Verwaltung vor Ort“ ist die Stadt Walldürn für zahlreiche Belange ihrer Einwohner zuständig. Die verschiedenen Aufgaben, die sich aus dieser Zuständigkeit ergeben, sind per Gesetz auf die Stadt übertragen (so genannte Pflichtaufgaben), oder die Stadt hat die Aufgaben freiwillig übernommen. Beispiele für Pflichtaufgaben sind die Abwasserbeseitigung oder die Durchführung von Wahlen. Freiwillige Aufgaben finden sich vor allem im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich. So ist beispielsweise der Betrieb eines Museums oder Bades eine freiwillige Aufgabe.

Für die Erledigung dieser Aufgaben fallen Kosten an. Gleichzeitig sind aber die Finanzmittel der Stadt begrenzt, so dass sorgfältig geplant werden muss, wie diese finanziellen Mittel verwendet werden.

Die Grafik besteht aus zehn kleinen Bildern und zeigt wie die Stadt Walldürn im Jahr 2021 das Geld investiert. Die Größe der Einzelbilder entspricht den anteiligen Gesamtkosten. Farbliche Kenntlichmachung dient der Zuordnung zum Ausgabenbereich.
Die Abbildung zeigt die zehn Maßnahmen mit den höchsten Investitionsauszahlungen der Stadt Walldürn im Haushaltsjahr 2021. Die farbigen Hinterlegung dienen der Gruppierung der Ausgabenart. Die Größe der einzelnen Ausgabenpunkte ist in Proportion zu den Gesamtinvestitionen dieser Abbildung gesetzt.

Genau diese Planung der Einnahmen und Ausgaben aus der bzw. für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben erfolgt im städtischen Haushaltsplan. Zu dessen Aufstellung ist die Stadt per Gesetz verpflichtet. Der Haushaltsplan dient damit als Grundlage für das wirtschaftliche, kommunal-​ und finanzpolitische Handeln der Kommune.
 
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnis-​ und einen Finanzhaushalt gegliedert. Im Ergebnishaushalt werden die laufenden Erträge und Aufwendungen dargestellt. Er ist vergleichbar mit dem früheren kameralen Verwaltungshaushalt. Außerdem werden hier die nicht zahlungswirksamen Größen wie Abschreibungen, Zuführung zu Rückstellungen oder die Auflösung von Sonderposten dargestellt. Es wird somit eine komplette Abbildung von periodengerechten Aufwendungen (Verbrauch von Ressourcen) und Erträgen (Aufkommen von Ressourcen) ermöglicht. Im Finanzhaushalt hingegen werden nur die Ein- und Auszahlungen betrachtet. Dieser beinhaltet auch den früheren kameralen Vermögenshaushalt - die Investitionen der Kommune. In ihm sind alle Zahlungen aufzunehmen, die im Haushaltsjahr tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden – ohne periodengerechte Abgrenzung (=Kassenwirksamkeitsprinzip). Es wird dargestellt, woher die finanziellen Mittel der Stadt kommen (z.B. Zuweisungen, Kredite) und wofür sie verwendet werden (Investitionen, Verwaltungstätigkeiten und Tilgung). Der Finanzhaushalt beinhaltet auch die Finanzierungsplanung (Kreditaufnahmen, Kredittilgungen).

Haushaltssatzung und Haushaltsplan zum Download (aufgrund der komplexen Zahlenwerke sind die Dokumente für uns leider nicht barrierefrei darstellbar).
Haushaltssatzung für das Jahr 2021 (PDF-Dokument)
Haushaltsplan für das Jahr 2021 (PDF-Dokument)

Die Stadtkämmerei hat für Ihre Bürgerinnen und Bürger einen Flyer entworfen, der die wesentlichen Erträge und Aufwendungen, die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Strukturdaten der Stadt Walldürn beinhaltet. Weiter sind in dem Flyer die "TOPTEN" der Investitionen, die Investitionsplanung im Zeitraum 2021-2024 und der Zuschussbedarf wesentlicher städtischer Einrichtungen dargestellt.


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Redakteur / Urheber
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD