Bevorratungsbeschluss des Gemeinderats der Stadt Walldürn
vom 14.12.2020 zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung
19.12.2020
Die Stadt Walldürn wird die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung im Frühjahr 2021 ändern. Dabei werden die Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühren) neu kalkuliert und anhand des Ergebnisses der Kalkulation rückwirkend auf den 01.01.2021 neu festgesetzt. Eine Erhöhung der Gebührensätze kann nicht ausgeschlossen werden.
Begründung:
Aufgrund von Umstellungsarbeiten in der Anlagenbuchhaltung und der erstmals erfolgten Kosten-/Leistungsverrechnung konnten zeitlich die Nachkalkulationen für die Jahre 2017 und 2018 sowie die erforderliche neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum ab 2021 nebst evtl. Satzungsänderung nicht mehr im Jahr 2020 erfolgen.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage der Stadt Walldürn unter https://www.wallduern.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Walldürn, den 19. Dezember 2020
Für den Gemeinderat:
Günther, Bürgermeister
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD