Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Allgemeinverfügung aufgehoben


Aufgrund des derzeitigen dynamischen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung Baden-Württemberg mit Wirkung zum 19.10.2020 eine überarbeitete Fassung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) erlassen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Walldürn vom 17.10.2020 ist mit der Änderung der Corona-Verordnung gegenstandslos und wird deshalb aufgehoben.
Aus der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 19.10.2020 ergeben sich folgende Regelungen:
 
1.    Ansammlungen von mehr als 10 Personen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum sind untersagt. (§ 9 Abs. 1 Corona-Verordnung)
 
2.    Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden sind untersagt. (§ 10 Abs. 3 Satz 1)
 
3.    Sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden sind untersagt. (§ 10 Abs. 3 Satz 1)
 
4.    Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde auf Fußgängerbereiche ausgeweitet, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 Corona-Verordnung)