Helfen? Ehrensache!
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für freiwillige Helfer im Rahmen der Corona-Krise
18.05.2020
Karlsruhe/Stuttgart, den 08.04.2020
Sie kaufen ein, absolvieren Behördengänge oder erledigen wichtige Aufgaben: Risikogruppen, wie ältere und kranke Menschen, die tägliche Besorgungen nicht mehr selbst erledigen können oder dürfen, werden in der aktuellen Corona-Krise durch freiwillige Helferinnen und Helfer unterstützt. Die Unfallkasse Baden-Württemberg bietet diesen ehrenamtlich Tätigen einen besonderen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
In Zeiten der Corona-Pandemie organisieren vielen Gemeinden Helferdienste, um hilfebedürftige Mitbürger in täglichen Besorgungen und Botengängen zu unterstützen. Auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege, wie etwa Krankenhäuser, unterstützen freiwillige Helferinnen und Helfer das Fachpersonal. Wenn sich diese mit Zustimmung der Kommunen ehrenamtlich engagieren, sind sie bei diesem Ehrenamt und auf den damit verbundenen Wegen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich unfallversichert.
Ausschlaggebend ist dabei, dass das Engagement über einen selbstverständlichen Hilfsdienst wie z. B. unter Verwandten hinausgeht. Die Zustimmung kann formlos erfolgen, eine Auflistung der Ehrenamtlichen und der Tätigkeit durch die Kommune ist jedoch sinnvoll. Gleiches gilt für Personen, die sich ehrenamtlich in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege eines unserer Mitgliedsunternehmen, in Vereinen oder Verbänden mit Zustimmung der Gemeinden und Städte entsprechend engagieren, ebenso wie für pensionierte Ärztinnen und Ärzte, die ehrenamtlich in einem Krankenhaus eines unserer Mitgliedsunternehmen tätig werden.
Auch andere freiwillig Engagierte, die dem Aufruf des Landes Baden-Württemberg folgen und sich ehrenamtlich für andere engagieren, sind gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht ohne Antrag und ist beitragsfrei. Die Aufwendungen werden vom Land und den Kommunen getragen.
Und wenn ein Unfall passiert?
Melden Sie uns den Unfall umgehend mittels der Unfallanzeige über unser Online Service Portal. Dieses finden Sie auf unserer Homepage unter www.ukbw.de. Auch jede andere formlose Meldung ist möglich.
Weitere Informationen rund zu Maßnahmen und Versicherungsschutz bei Corona finden sich unter https://www.ukbw.de/informationen-service/coronavirus-information-und-unterstuetzung/
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD