Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung 2020 zum 3. Bewirtschaftungszyklus erfolgt über Onlineportal
09.04.2020
Das Regierungspräsidium Tübingen hat darüber informiert, dass im Zuge der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nunmehr die Erstellung der inzwischen dritten Bewirtschaftungspläne ansteht. Mit Einführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 hat sich die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne etabliert. Durch die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess erhält diese die Möglichkeit, Verbesserungen und eigene Vorschläge in die Planung einzubringen. Aufgrund der aktuellen Lage um das Corona-Virus mussten die geplanten Öffentlichkeitsveranstaltungen zum dritten Bewirtschaftungszyklus (2022–2027) nach WRRL jedoch abgesagt werden. Stattdessen stehen auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württembergs ab Ende April 2020 Informationspakete zum aktuellen Stand der Maßnahmenprogramme und zu den neuen Monitoringergebnissen von 2019 für die jeweiligen Teilbearbeitungsgebiete für Sie bereit. Diese sind jeweils abrufbar über den Link:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/WRRL/Seiten/default.aspx
Auf dieser Grundlage haben alle Interessierten vom 30.04.2020 bis zum 31.05.2020 die Möglichkeit, gegenüber den jeweiligen RPen Anmerkungen und Vorschläge über das bis dahin eingerichtete Rückmeldeportal zukommen zu lassen.
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD