Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Walldürn zum 01.01.2017


Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.Juli 2000 (GBL. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.Mai 2019 (GBL. S. 161) wird der Beschluss des Gemeinderates vom 23. März 2020 zur Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Walldürn zum 01.01.2017 bekannt gemacht:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.610,27 Euro
2. Sachvermögen 99.699.278,48 Euro
3. Finanzvermögen 20.174.464,91 Euro
4. Abgrenzungsposten 47.994,53 Euro
5. Gesamtbetrag auf der Aktivseite
(Summe aus 1. bis 4.)
119.933.948,19 Euro
6. Basiskapital 71.293.451,79 Euro
7. Sonderposten 28.963.691,87 Euro
8. Rückstellungen 597.300,00 Euro
9. Verbindlichkeiten 17.978.521,41 Euro
10. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.100.383,12 Euro
11. Gesamtbetrag auf der Passivseite
(Summe aus 6. bis 10.)
119.933.948,19 Euro

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 liegt in der Zeit von Montag 30. März bis einschl. Dienstag 07. April 2020 gemäß §§ 95b und 105 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 im Verwaltungsgebäude Schloss, Burgstraße 3, Kämmerei, Zimmer 211, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Für die Einsichtnahme ist aus aktuellem Anlass zuvor eine telefonische Terminvereinbarung notwendig – Tel. 0 62 82 / 67-131.
 
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage der Stadt Walldürn unter /bekanntmachungen veröffentlicht.
 
Walldürn, 23. März 2020                        .
Für den Gemeinderat:
gez. Günther, Bürgermeister