Bildauschnitt historisches Rathauses in Walldürn mit Fachwerk

Stadtnachricht

Haushaltsplan 2020
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020


Haushaltsplan 2020

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.02.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Im Haushaltsplan wird festgesetzt EUR
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 30.469.000
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von -33.138.000
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -2.669.000
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -2.669.000
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 28.846.000
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -30.243.000
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des  Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -1.397.000
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 6.802.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -14.333.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -7.531.000
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -8.928.000
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -1.256.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus  Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -1.256.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -10.184.000

§ 2 Kreditermächtigung

 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR.



§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 8.840.000 EUR.                                                           


§ 4 Kassenkredite

 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 EUR.   
 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge;
400 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.
380 v. H.

 
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist vollzugsreif.
 
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 06. März 2020 die Gesetzmäßigkeit nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt und einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 8.840.000 € in Höhe von 3.559.000 EUR gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.
 
Die Beteiligungsberichte der Stadt Walldürn an der Stadtwerke Walldürn GmbH, an der Grundstückseigentümergesellschaft Regionales Rechenzentrum Heidelberg GbR, an der Volksbank Franken eG, am Familienheim Buchen-Tauberbischofsheim eG, an der LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH Stuttgart sowie am Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIV BF), an der Forstlichen Vereinigung Odenwald-Bauland eG und am Badischen Gemeindeversicherungsverband Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2018 wurden gemäß § 105 Abs. 2 GemO erstellt.
 
Der Haushaltsplan (gem. § 81 Abs. 3 GemO) sowie die Beteiligungsberichte (gem. § 105 Abs. 3 GemO) liegen vom 16. März bis einschließlich 24. März 2020 bei der Stadt Walldürn – Kämmerei, Burgstraße 3, 74731 Walldürn, Zimmer Nr. 211 – öffentlich aus.
 
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage der Stadt Walldürn unter http://www.wallduern.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
 
Walldürn, den 14.03.2020
Für den Gemeinderat:

gez. G ü n t h e r , Bürgermeister