Haushaltsplan 2020
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.02.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:
Im Haushaltsplan wird festgesetzt | EUR | |
1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 30.469.000 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -33.138.000 |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -2.669.000 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -2.669.000 |
2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 28.846.000 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -30.243.000 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -1.397.000 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 6.802.000 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -14.333.000 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -7.531.000 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -8.928.000 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -1.256.000 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -1.256.000 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushaltes (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -10.184.000 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 8.840.000 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 EUR.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. | für die Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge; |
400 v. H. |
2. | für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge. |
380 v. H. |
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist vollzugsreif.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 06. März 2020 die Gesetzmäßigkeit nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt und einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 8.840.000 € in Höhe von 3.559.000 EUR gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.
Die Beteiligungsberichte der Stadt Walldürn an der Stadtwerke Walldürn GmbH, an der Grundstückseigentümergesellschaft Regionales Rechenzentrum Heidelberg GbR, an der Volksbank Franken eG, am Familienheim Buchen-Tauberbischofsheim eG, an der LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH Stuttgart sowie am Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIV BF), an der Forstlichen Vereinigung Odenwald-Bauland eG und am Badischen Gemeindeversicherungsverband Karlsruhe für das Geschäftsjahr 2018 wurden gemäß § 105 Abs. 2 GemO erstellt.
Der Haushaltsplan (gem. § 81 Abs. 3 GemO) sowie die Beteiligungsberichte (gem. § 105 Abs. 3 GemO) liegen vom 16. März bis einschließlich 24. März 2020 bei der Stadt Walldürn – Kämmerei, Burgstraße 3, 74731 Walldürn, Zimmer Nr. 211 – öffentlich aus.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage der Stadt Walldürn unter http://www.wallduern.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Walldürn, den 14.03.2020
Für den Gemeinderat:
gez. G ü n t h e r , Bürgermeister