Grüngutplätze
Kein Kleintierstreu
17.02.2020
Auf Grüngutplätzen darf kein Kleintierstreu entsorgt werden. Mineralisches Kleintierstreu ist über die Restmülltonne, kompostierbares Streu (z. B. Sägespäne) kann auch über die Bioenergietonne entsorgt werden. Die KWiN weist ebenfalls darauf hin, dass auf Grüngutplätzen keine Asche, Kohle oder verbranntes Material entsorgt werden darf, dieses muss abgekühlt in den Restmüll. Für Fragen steht das KWiN-Beratungsteam unter 06281 906-0 zur Verfügung.
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD