Stellungnahme zum Bericht der Fränkischen Nachrichten
"Transparenz jahrelang Fehlanzeige" vom 01.10.2019
01.10.2019
Die Stadt Walldürn steht mit den Fränkischen Nachrichten und dem Landratsamt wegen dem Thema „Öffentlichkeit von Sitzungen“ seit geraumer Zeit in Korrespondenz. Für den 04. Oktober war diesbezüglich ein Gespräch zwischen Stadt und Fränkischen Nachrichten anberaumt. Leider hat die Zeitung bereits vor diesem Gespräch eine Veröffentlichung ihrer bisherigen Recherchen vorgenommen. Die Stadt Walldürn nimmt deshalb zu dem Bericht wie folgt Stellung:
§ 35 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg regelt den Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen kommunaler Gremien. Nicht-öffentlich ist zu verhandeln, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Diese Entscheidung trifft der Bürgermeister zum Zeitpunkt der Einladung der Sitzung aufgrund der ihm vorliegenden Informationen zum jeweiligen Tagesordnungspunkt. Vorberatungen in Ausschüssen sind nicht-öffentlich zulässig.
Die im Zeitungsartikel zitierten Fachleute geben die allgemeine Rechtslage korrekt wieder, können aber die Einzelfälle aufgrund fehlender Detailkenntnisse nicht beurteilen.
So entscheidet der Verwaltungsausschuss beispielsweise überwiegend Personalangelegenheiten, die aufgrund schutzwürdiger Belange von Bewerbern und Mitarbeitern eine nicht-öffentliche Verhandlung zwingend erforderlich machen. Gleiche schutzwürdige Interessen gelten für den Finanzausschuss bei Steuer- sowie Mahn- und Betreibungsmaßnahmen. Auch bei Zuschussgewährungen an Vereine und Verbände ist ggf. die Finanzlage des Zuwendungsempfängers offenzulegen.
Alle von den Fränkischen Nachrichten angesprochenen Beschlüsse wurden mittlerweile vollzogen. Rechtsansprüche können im Übrigen nur von Personen geltend gemacht werden, die in ihren Rechten betroffen sind.
Auch das Landratsamt hat allgemein auf die Rechtslage hingewiesen aber aufgrund der Beschwerden der Fränkischen Nachrichten keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber der Stadt verfügt. Eine Einzelfallprüfung ist wegen des bereits erfolgten Vollzugs der Beschlüsse nicht erfolgt.
Es bleibt festzustellen, dass bei der Erstellung der Einladung zu Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse im Einzelfall sehr wohl der Öffentlichkeitsgrundsatz geprüft wurde. Es ist legitim, dass Außenstehende bei der Bewertung zu anderen Ergebnissen kommen können, wenn die Gesamtzusammenhänge nicht bekannt sind.
gez. Markus Günther, Bürgermeister
Gegendarstellungsanspruch
Die Stadt Walldürn hat heute, Dienstag, 01.10.2019, den Fränkischen Nachrichten oben genannte Stellungnahme zur Gegendarstellung vorgelegt (Gegendarstellungsanspruch Pressegesetz für Baden-Württemberg).
Amt für Öffentlichkeitsarbeit - MD