Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Umlegungsausschuss

Durch Hauptsatzung hat die Stadt Walldürn beschließende Ausschüsse eingerichtet, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbstständig an Stelle des Gemeinderates entscheiden.

Hierzu gehört der Umlegungsausschuss, der aus dem Bürgermeister und 10 Stadträten besteht und für die von der Umlegungsstelle bei der Durchführung von Umlegungen nach §§45 ff BauGB zu treffenden Entscheidungen zuständig ist.

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