Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Wohnungsbauförderung

Die Landesbank – Förderbank – Baden-Württemberg (L-Bank) gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung.

Informationen zur Förderung von Wohnungsbau finden Sie in der Broschüre der L-Bank (die Sie beim Bauverwaltungsamt erhalten) oder auf der Homepage der L-Bank.

Sie können hierzu den zuständigen Sachbearbeiter befragen.

Des Weiteren bleibt es Ihnen freigestellt, sich direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis zu wenden.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für:

Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.

Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.

Antragsformulare sind beim Bauverwaltungsamt erhältlich oder direkt auf der Homepage der L-Bank abrufbar.

  • Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims oder einer neuen Eigentumswohnung zur Eigennutzung
  • Kauf von vorhandenem Wohnraum (gebrauchter Wohnraum)
  • Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
  • Mietwohnungsbau

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Frist/Dauer

Die Bearbeitungszeit bei vollständigen Unterlagen liegt bei ca. 1 Woche. Danach erfolgt die Weiterleitung des Antrages an die Wohnraumförderstelle des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis.


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Kosten/Leistung


Gebühren fallen keine an.


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Zugehörigkeit zu