Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Öffentliche Ordnung / Ortspolizeibehörde

Nach dem Polizeigesetz werden die polizeilichen Aufgaben durch die Polizeibehörden (z.B. Gemeinden als Ortspolizeibehörde) und dem Polizeivollzugsdienst (Polizeibeamte) wahrgenommen.

Die Stadt Walldürn ist als Ortspolizeibehörde für Anordnungen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr zuständig, soweit in besonderen Gesetzen keine anderen Regelungen getroffen sind.

Zur Wahrnehmung bestimmter Ordnungsaufgaben hat die Stadt Walldürn einen Gemeindlichen Vollzugsdienst eingerichtet (z.B. Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs).

^
Mitarbeiter
^
Satzung
^
Zugehörigkeit zu