Dienstleistung
Katastrophenschutz
Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Nach dem Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LkatSG) sind die Landkreise zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde. Städte und Gemeinden wirken im Rahmen ihres Aufgabenbereiches im Katastrophenschutz mit.
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stellv. Leiter Haupt- und Ordnungsamt
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Verpflichtungserklärung zum Dienst im Katastrophenschutz
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