Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Katastrophenschutz

Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Nach dem Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LkatSG) sind die Landkreise zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde. Städte und Gemeinden wirken im Rahmen ihres Aufgabenbereiches im Katastrophenschutz mit.
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