Katastrophenschutz
Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Nach dem Gesetz über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetz - LkatSG) sind die Landkreise zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde. Städte und Gemeinden wirken im Rahmen ihres Aufgabenbereiches im Katastrophenschutz mit.
-
stellv. Leiter Haupt- und Ordnungsamt