Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Grundstücksteilung

Grundstücke können nach Ihrem Antrag

  • geteilt

  • als Bestandteil zugeschrieben

    oder
  • vereinigt

werden.

Die Möglichkeiten und weitere rechtliche Prüfungen nimmt Ihr Grundbuchamt in Zusammenarbeit mit Ihnen vor.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung (KostO).