Der deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen:
Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen die Wahlberechtigten, welche Direktkandidatin bzw. welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl). Seit der Abschaffung der Überhangsmandate im Zuge der Wahlrechtsreform 2024 müssen Direktmandate allerdings durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sein.
Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben die Wahlberechtigten für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.