Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Die Gemeinde hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Einnahmen und der Ausgaben
b) der vorgesehenen Kreditaufnahmen
c) die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen).
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
3. die Steuersätze
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres erfolgt die Erstellung des Rechnungsabschlusses.
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Kämmerer
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Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiterin
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stv. Kämmerin
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Sachbearbeiter
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Sachbearbeiterin
Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt.
Aus ihm sind ersichtlich:
Die vorgesehenen Ausgaben für Investitionen und deren Finanzierung(Vermögenshaushalt)
Der Stellenplan
eine Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre ein Erläuterungsbericht (Vorbericht)