Genehmigung von Grabmalen
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sowie aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt Walldürn (siehe Friedhofssatzung § 18).
Bei der Gestaltung und Bearbeitung der Grabmale sind die Vorschriften der Friedhofssatzung zu beachten.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Friedhofswesen | Antrag auf Genehmigung von Grabmalen
Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 35,00 €