Aktenmappe und Stempel

Dienstleistung

Genehmigung von Grabmalen

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sowie aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt Walldürn (siehe Friedhofssatzung § 18).

Bei der Gestaltung und Bearbeitung der Grabmale sind die Vorschriften der Friedhofssatzung zu beachten.


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Formular & Online-Prozess
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Kosten/Leistung

Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 35,00 €

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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